Entsprechend den vom Bundeskartellamt genehmigten und vom Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer e.V., Wiesbaden empfohlenen Versteigerungsbedingungen
1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer – Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb derReihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keineGarantien im Rechtssinn. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch,wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen nach Auktionsschluß (im Nachverkauf 4 Wochen nach Rechnungsdatum) angezeigt werden müssen, innerhalb derVerjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt. Die Frist läuftauch, wenn die Lose nicht fristgerecht angenommen werden. Reklamationen sind nur möglich, wenn die Lose einschließlich der Loskarte im unveränderten Zustand zurückgegeben werden. DasAnbringen der Kennzeichnung »Falsch« o.ä. durch Prüfer, die für Irrtümer haften, gilt nicht als Veränderung, wohl aber Prüfzeichen, Farbbezeichnungen oder Bleistiftnotizen. Im Falle erfolgreicherInanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Mängel, die sich aus derKatalogabbildung ergeben, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Katalogpreisangaben sind unverbindlich und gelten als circa, Fehler bei der Angabe der Katalogpreise können keineReklamation begründen. In allen Fällen des Punkt 3 bleibt die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden unberührt.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann denZuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will odersonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mitvollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Soweit nicht bei Auftragserteilung anders angegeben, wird die ersteigerte Ware beischriftlichen oder telefonischen Geboten oder wenn der Bieter die Ware nicht sofort übernimmt, auf Kosten und Gefahr des Bieters zugeschickt.
7. Die zu versteigernden Lose werden differenzbesteuert verkauft. Liefern wir die Ware innerhalb der Europäischen Union aus, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 25% vom Zuschlagpreis,weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR (beides einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie Versandkosten und Versicherung. Liefern wir die Ware in ein Land außerhalb derEuropäischen Union, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 21% vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Führt der Käufer die Warein ein Land außerhalb der EU aus, kann die Mehrwertsteuer evtl. erstattet werden. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, zahlt der Käufer ein Aufgeld von 21% vom Zuschlagpreis,weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Lose, die nach der Losnummer mit einem ° markiert sind, stammen von Einlieferern außerhalb der EU.Soweit diese Lose innerhalb der EU ausgeliefert werden, werden hierfür 7 % Importabgaben auf den Zuschlagpreis berechnet. Da wir differenzbesteuert verkaufen, kann die Mehrwertsteuer nichtausgewiesen werden.
8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sindbinnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Erwerber hat erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags Anspruch auf Aushändigung der ersteigerten Lose. Wer für Dritte bietet,haftet neben diesen.
9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über Euribor als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatzwegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einenMindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. Preisabsprachenunter Bietern sind ausdrücklich untersagt und ziehen den sofortigen Ausschluss aus der Versteigerung nach sich. Es gilt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.000,– EURals vereinbart, Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
10. MitderAbgabevonGebotenfürLoseausderNS-Zeit,diemitNS-Emblemenund/oderNS-Symbolenversehensind,verpflichtetsichderBieterdazu,dieselediglichfürhistorisch- wissenschaftliche Zweckebzw. Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86 StGB zu benutzen.
11. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. § 312d BGB findet keine Anwendung.
12. Erfüllungsort ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs finden keine Anwendung. 13. Sollte eine der vorstehendenBedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
14. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diesePlattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig teil.
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